Anforderungen an die Oberflächenpräparation bei der Härteprüfung
Vor der Härteprüfung von metallischen oder anderen Werkstoffen muss die Oberfläche entsprechend präpariert werden. Der erforderliche Oberflächenzustand hängt von der Art der Prüfung und des verwendeten Eindringkörpers ab. Da sich Qualität der Oberflächenpräparation in der Regel direkt auf das Ergebnis der Härteprüfung auswirkt, sollten Sie vor der Wahl einer unzureichenden Oberflächenpräparation die Auswirkungen der Oberflächenqualität auf das Prüfungsergebnis sorgfältig abwägen.
Makrohärteprüfung
Normalerweise reicht ein Feinschliff aus, gelegentlich kann auf eine Präparation sogar ganz verzichtet werden.
Mikrohärteprüfung Aufgrund der geringeren Prüfkräfte muss die Oberfläche für eine Mikrohärteprüfung mechanisch oder elektrolytisch poliert sein. Wichtig ist, dass der Rand bzw. die Kante eines optisch vermessenen Eindrucks deutlich sichtbar ist. Diese hohe Qualität kann mechanisch, chemisch oder elektrochemisch erreicht werden. Dabei ist unbedingt darauf zu achten, dass durch Wärme- oder Kälteeinwirkung keine Änderung der Oberflächeneigenschaften bewirkt wird.
Verformungen
Trennen und Schleifen können Verformungen verursachen. Diese müssen anschließend durch Polieren, je nach anliegender Prüfkraft, mit einer Genauigkeit von 6, 3 oder 1 µm entfernt werden.
Bei geringen Prüfkräften von weniger als 300 gf darf die Oberfläche überhaupt keine Verformungen aufweisen. Derartige Proben erfordern eine Oxidpolierstufe oder eine elektrolytische Polierstufe, um eine vollständig ungeschädigte Oberfläche zu erreichen. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass sich Präparationsartefakte eher in weichen bzw. zähen Werkstoffen, bei HV von weniger als 120-150, bilden.
Die Anforderungen an die Oberflächenpräparation bei den verschiedenen Härteprüfungen gehen aus der nachstehenden Tabelle hervor.